Allgemeines
- Vertragsbedingungen
Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der von einem Kunden (nachstehend als «Kunde» bezeichnet) mit der Kampagnen-Doktor ScRL (nachstehend als «Anbieter» bezeichnet) abgeschlossen wird, und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Kunde und Anbieter. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Grundsätze
- Leistungen Anbieter
Der Anbieter erbringt im Rahmen eines Auftrags Leistungen (physisch und digital) zugunsten des Kunden oder eines von diesem bezeichneten Dritten in den Bereichen kaufmännische Beratung und Dienstleistungen.
- Treuepflicht / Geheimhaltungspflicht
Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Er verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Kunden erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
- Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen vom Anbieter geschaffenen gestalterischen Werken (Websites, Werbemittel usw.) gehören ausschliesslich dem Anbieter. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Davon ausgenommen sind gestalterische Elemente und Texte, welche der Kunde zuhanden des Anbieters liefert und von diesem übernommen werden. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Kunde ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis des Anbieters nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken des Anbieters, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen. Davon ausgenommen ist die Bearbeitung an den vom Kunden eigens gelieferten Illustrationen und Grafiken, sowie Bild-, Film- und Textdateien. Der Anbieter ist berechtigt, seine Urheberschaft an dem von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
- Nutzungsrecht / Nutzungsumfang bei gestalterischen Werken
Die vereinbarten Nutzungsrechte an Werken des Anbieters gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Kunden über. Der Umfang des Nutzungsrechts der durch den Anbieter geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen vom Anbieter geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Kunden ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, während der Zeitdauer des Vertragsverhältnisses und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten/Quellcodes aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten/Quellcodes verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Kunde die Zustimmung des Anbieters einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend der Absprache unter den Parteien zu entschädigen.
- Software / Programmierung
Bei der zur Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert der Anbieter eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code beim Anbieter. Die Fristen für Wartungs- und Supportarbeiten werden mit dem Kunden speziell vereinbart.
- Gewährleistung
Im Rahmen der Verwendung, Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen etc. von Werken Dritter, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.), sichert der Kunde dem Anbieter zu, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen etc. vorliegt und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hält den Anbieter für sämtliche Rechtsansprüche Dritter, welche im Zusammenhang mit der Verwendung, Bearbeitung, Anpassung, Umgestaltung o.ä. von Werken Dritter durch den Anbieter stehen, vollumfänglich und auf erstes Verlangen hin schadlos. Der Kunde verpflichtet sich zudem, den Anbieter für jegliche Kosten, welche aufgrund solcher Rechtsansprüche Dritter entstehen, wie insbesondere aber nicht nur Anwaltskosten etc., zu entschädigen.
- Beizug Dritter
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Kunden veranlasst der Anbieter Leistungen Dritter, die er für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Kunden genehmigt.
- Aufbewahren von Unterlagen
Der Anbieter verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, Daten usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung des Kunden von der weiteren Aufbewahrung befreit.
- Belegexemplare und Eigenwerbung
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde dem Anbieter mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Der Anbieter ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen.
- Freigabe (Gut-zum-Druck / Gut-zur-Ausführung)
Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, inhaltliche und funktionsmässige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
- Haftung Allgemein
- Die Haftung des Anbieters für eigenes Handeln wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden.
- Der Anbieter haftet nicht für in den Werbemassnahmen des Kunden einerseits sowie des Anbieters im Rahmen der Eigenwerbung (oben Ziff. 2.9) andererseits enthaltenen Sachaussagen des Kunden über dessen Produkte und Leistungen. Der Anbieter haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
- Der Anbieter haftet nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der von Abnehmern des Kunden gestützt auf die Leistungen des Anbieters erworbenen Produkte oder Leistungen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.
- Der Anbieter garantiert nicht das Erreichen von allfälligen Perfomance-Zielen des Kunden und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
- Kann eine Leistung durch den Anbieter aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Kunden oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Kunde den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände beim Anbieter werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
- Haftung Bereich Online
- Der Anbieter haftet nicht für den Datenverlust des Kunden oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern der im Rahmen der Leistung vom Anbieter erbrachten Dienste (z.B. durch Hacken einer erstellten Webapplikation).
- Der Anbieter haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche der Kunde selbst Dritten zugänglich gemacht hat, von diesen missbräuchlich genutzt werden.
- Der Anbieter haftet für keinerlei Inhalte und Aktivitäten des Kunden.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Umsatzverluste oder sonstige Schäden, die aus einer Funktionsstörung oder Nichtverfügbarkeit einer Website resultieren.
- Leistungen Anbieter
- Honorar
- Offerte und Honorarabrechnung
Für umfangreiche Projekte erstellt der Anbieter eine schriftliche Offerte. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Kunden vom Anbieter rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
- Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der Anbieter Anrecht auf:- Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit.
- Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter.
- Darüber hinaus hat der Anbieter das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich beim Anbieter.
- Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich der Anbieter. Sie sind dem Kunden weiterzugeben, wenn der Anbieter seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Kunden voll in Rechnung stellt.
- Offerte und Honorarabrechnung
- Anwendares Recht und Gerichtsstand
- Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Kunde und Anbieter unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des IPRG sowie des Wiener Kaufrechts (CISG). Soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abieters nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
- Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters in Zürich.
- Anwendbares Recht
- Rechungsstellung und Zahlungsverzug
- Rechnungsstellung
- Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
- Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung und Vorauskasse in Rechnung gestellt werden.
- Das Zahlungsziel der Rechnungen des Anbieters beträgt 14 Tage.
- Zahlungsverzug
Wird eine Rechnung des Anbieters nicht innerhalb der Zahlungsfrist vollständig bezahlt, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die entstehenden Mehraufwendungen in folgender Höhe in Rechnung zu stellen:- 1. Mahnung / Zahlungserinnerung: keine Zusatzkosten
- 2. Mahnung: pauschal CHF 25.–
- 3. Mahnung: pauschal CHF 40.–
- ab Fälligkeitsdatum der Rechnung: Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. auf den offenen Rechnungsbetrag.
- Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch den Kunden, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag fristlos zurückzutreten, die geleisteten Arbeiten umgehend zu rapportieren und die Forderungen gegenüber dem Kunden einem Inkassobüro zu übergeben. Die Kosten des Inkassobüros (weitere Mahnkosten und Betreibungskosten) gehen zu Lasten des Kunden und sind von ihm anerkannt.
- Rechnungsstellung